Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, wie viel Energie ein Haus verbrauchen darf. Tiny Houses sind klein und verbrauchen deshalb in der Regel weniger Energie als größere Häuser. Gilt das GEG deshalb nicht für sie? Die Antwort gibt's hier.
Viele glauben, dass für Tiny Houses aufgrund ihrer geringen Größe die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), früher Energieeinsparverordnung (EnEV), und die damit verbundenen Vorgaben für den Wärmeschutz nicht gelten. Aber stimmt das wirklich?
Die Antwort lautet: nein. In der Regel muss auch ein Tiny House, egal ob auf Rädern oder ohne, das GEG einhalten. Doch es gibt auch Ausnahmen. Mehr dazu lest ihr weiter unten.
DIE UMWELT IST UNS WICHTIG, LASST SIE UNS GEMEINSAM SCHÜTZEN!!!
Warum gilt das GEG auch für Tiny Houses?
Tiny Houses gelten nach den Bauordnungen der Länder als Gebäude. Und zwar völlig unabhängig davon, ob sie Räder haben oder nicht. Deshalb gelten für sie die gleichen Anforderungen wie für herkömmliche Gebäude. Also müssen sie auch das GEG einhalten, das zum 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Jedenfalls dann, wenn ihr darin dauerhaft wohnen wollt.
Das Bauamt kann zum Bauantrag einen Wärmeschutznachweis oder eine Erfüllungserklärung als Nachweis einfordern. Ob ein Nachweis erforderlich ist und welcher, das bestimmt jeweils das zuständige Bauamt.
Einen Energieausweis, der die Energieeffizienz eines Gebäudes beurkundet, benötigt ihr allerdings erst ab Wohnflächen von über 50 Quadratmetern.
Mit Tiny House können Sie nicht nur ein einfacheres Leben führen, sondern auch einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten.
Comments